Erweiterung der Studienplatzkapazität in Göttingen per Gerichtsverfahren » rechtslupe.de
Ist der vom Land Niedersachsen mit den Universitäten im Land beschlossene “Zukunftsvertrag II” nicht umgesetzt worden, haben die Universitäten zu ihren errechneten Studienkapazitäten noch einen Sicherheitsaufschlag von 15 % an Studierenden aufzunehmen. So das Verwaltungsgericht Göttingen in den hier vorliegenden Fällen, in denen die Georg-August-Universität Göttingen verpflichtet worden ist, in den Studiengängen Human- und Zahnmedizin [...] ... » rechtslupe.de
16. Mai 2012, 08:04 Uhr | Headline als wichtig bewertenKurzkommentar schreiben






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