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Hinzugefügt am 26. Jan 2012 von SL

Zahnarzt unter Alkoholeinfluss » rechtslupe.de

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Besteht eine Alkoholsucht, die bereits zu mehrfachen Kontrollverlusten und damit zu einer Patientengefährdung geführt hat, ist das sofort vollziehbare Einschreiten der zuständigen Aufsichtsbehörde gerechtfertigt – auch wenn durch die sofort vollziehbare Anordnung des Ruhens der ärztlichen Approbation die beruflichen und existentiellen Interessen des Betroffenen berührt werden.

Weiter lesen unter:
http://www.rechtslupe.de/ve...t-unter-alkoholeinfluss-337648

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