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Hinzugefügt am 20. Jan 2012 von SL

Es geht beides: Qualität sichern und Patientendaten schützen » kzbv.de

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Zu den kritischen Behauptungen, die Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss heute über den abgestimmten Entwurf von Zahnärzteschaft und Krankenkassen für eine Richtlinie zur Qualitätssicherung in der zahnärztlichen Versorgung gemacht haben, erklärt der Vorsitzende des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Jürgen Fedderwitz:
„Das Sozialgesetzbuch V scheibt in Paragraph 299 zwingend vor, dass bei Richtlinien des G-BA eine Pseudonymisierung von Patientendaten gewährleistet sein muss. Der Entwurf der Qualitätssicherungsrichtlinie, den Zahnärzte und Kassen vorgelegt haben, hält sich an diese Rechtsnorm. Die Richtlinie erstreckt sich nur auf die zahnärztliche, nicht aber auf die ambulante oder stationäre ärztliche Versorgung."

Weiter lesen unter:
http://www.kzbv.de/19-01-2012.664.de.html

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