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Hinzugefügt am 16. Jan 2012 von bm

Zahnärzte bedauern Urteil zu Selektivverträgen » aerztezeitung.de

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Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) “respektiert" die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, wonach Selektivverträge nach Paragraf 73c SGB V in einem geregelten Vergabeverfahren ausgeschrieben werden müssen.

Weiter lesen unter:
http://www.aerztezeitung.de...urteil-selektivvertraegen.html

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