Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ): Neubewertungen führen nicht zur Aushebelung von Paragraph 5 » bzaek.de
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) wendet sich mit Nachdruck gegen die Praxis einiger PKV-Unternehmen, bei bestimmten Leistungen die Erstattung von über dem 2,3fachen Gebührensatz berechneten Honoraren abzulehnen. Die Taktik, in Ablehnungsschreiben an deren Versicherte bzw. an Zahnärzte auf die Begründung der Bundesregierung zum Verordnungsentwurf zur GOZ zu verweisen, sei unhaltbar und verunsichere Patienten. ... » bzaek.de
16. Mai 2012, 11:26 Uhr | Headline als wichtig bewertenKurzkommentar schreiben






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